ADR-Transportvorschriften

ADR-Transportvorschriften
28. Juni 2023 144 Ansicht(en)
ADR-Transportvorschriften

Was sind ADR Richtlinien?

Die ADR-Richtlinien (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route bzw. Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse) sind international anerkannte Regelungen für den Strassentransport gefährlicher Güter. Sie regeln unter anderem die Klassifizierung, Verpackung und Dokumentation von Gefahrgütern, wie zum Beispiel den Transport von Diesel oder Benzin. Zudem wird in den Vorschriften auch der Umgang mit gefährlichen Gütern während des Transports, das Transportmittel an sich und die Ladungssicherung vorgegeben. Ziel ist es während des gesamten Transportweges die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu gewährleisten.

Wann treffen diese Regeln zu?

Die ADR-Regeln gelten für alle Gefahrgüter, wie zum Beispiel Diesel, Benzin oder auch Propangas und Chemikalien, sobald sie transportiert werden. Für Handwerker, welche Kraftstoff ausschliesslich für den Eigengebrauch transportieren, wurde eine Ausnahmeregelung geschaffen, welche wir in einem separaten Blog-Beitrag genauer erklären.

Welche Unterschiede gibt es?

Es wird unterschieden, welche Menge transportiert wird. Die Gefahrstoffe werden gemäss einem Punktesystem eingeteilt. Das bedeutet, dass bei gefährlicheren Substanzen eine weit niedrigere Freigrenze hat, als wie z.B. von Diesel, bei dem der Flammpunkt relativ hoch liegt.

Ein Auszug gängiger Produkte und der entsprechende Umrechnungsfaktor:

1000 Punkt-Regel ADR | Max Urech AG

Transport bis zur Freigrenze von 1000 Punkten:

  • ADR-Beförderungspapiere 
  • Konforme Verpackung/Tankanlage mit Gefahrzettel und Kennzeichnung (Flüssigkeit und UN-Nummer)
  • Ladungssicherung
  • Zusammenladeverbot von Gefahrgut mit unterschiedlichen Gefahrzetteln
  • Gültiger 2 kg Feuerlöscher ABC EN3
  • Rauch- und Alkoholtrinkverbot
  • Unterweisung vom Gefahrgutbeauftragten

Zusätzlich beim Transport über der Freigrenze von 1000 Punkten:

  • zugelassenes ADR-Fahrzeug mit Eintrag "Gefährliche Güter" im Fahrzeugausweis und oranger Gefahrgut-Tafel
  • Fahrer mit gültigem Führer- und ADR-Lichtbildausweis
  • zusätzlicher 2. Feuerlöscher mit Mindestfassungsvermögen von 2 kg, bei Fahrzeugen über 3.5 t mind. 6 kg
  • pro Beförderungseinheit: 1 geeigneter Unterlegkeil je Fahrzeug, 2 selbststehende Warnzeichen (Warnkegel, Warndreiecke, Warnleuchten), Augenspülflüssigkeit (ausser bei Gefahrzettel 1, 1.4, 1.5, 1.6, 2.1, 2.2, 2.3)
  • pro Mitglied der Fahrzeugbesatzung: 1 geeignete Warnweste (z.B. Norm EN 20471), 1 geeignetes Beleuchtungsgerät (nach 8.3.4 ADR), 1 Paar Schutzhandschuhe, 1 Augenschutz (z.B. Schutzbrille)
  • Zusätzliche Ausrüstung für bestimmte Gefahrstoffklassen: Notfallfluchtmaske (Gefahrzettel 2.3 und 6.1), Kanalisationsabdeckung, Schaufel, Auffangbehälter. Weitere Ausrüstungen können aus betrieblichen Gründen mitgeführt werden.

Was gilt es noch zu beachten?

  • Mobile Tankanlagen mit ADR-Zulassung sind zugelassen für den Transport, sie haben keine Zulassung für eine stationäre Lagerung.
  • Falls Sie eine mobile Diesel-Tankanlage zwischenlagern müssen, dann unbedingt eine Auffangwanne mit genügend Auffangvolumen verwenden. Aufgrund des niedrigen Flammpunkts und der leichten Entzündbarkeit von Benzin, gelten für Lagerung von Benzin-Tankanlagen sehr viel strengere Vorschriften. Bitte informieren Sie sich ausführlich über die aktuell geltenden Vorschriften für Lagerung von Benzin. 
  • Bitte beachten Sie, dass für eine leere Tankanlage die gleichen Bestimmungen gelten, wie für eine gefüllte.
  • Der Transport durch Schweizer Strassentunnel mit Gefahrgut ist beschränkt. Bitte informieren Sie sich vorgängig beim Gefahrgutbeauftragten oder den entsprechenden Behörden.
  • Prüfen Sie die Hapftpflichtversicherung, eventuell ist eine erhöhte Haftpflichtversicherung nötig.

Geltende ADR-Regeln

[Stand: Januar 2023, Quelle: www.gefahrgutberatung.ch]

  • 6.5.4.4.1b)
    Alle metallenen IBC, alle starren Kunststoff-IBC und alle Kombinations-IBC müssen einer die zuständige Behörde zufriedenstellenden Inspektion unterzogen werden:
    b) in Zeitabständen von höchstens zweieinhalb Jahren im Hinblick auf:
    (i) den äusseren Zustand;
    (ii) die einwandfreie Funktion der Bedienungsausrüstung.
    Eine gegebenenfalls vorhandene Wärmeisolierung muss nur soweit entfernt werden, wie dies für eine einwandfreie Untersuchung des IBC-Packmittelkörpers erforderlich ist.
    Jeder IBC muss in jeder Hinsicht seiner Bauart entsprechen.
  • 6.5.4.4.2b)
    Alle metallenen IBC, alle starren Kunststoff-IBC und alle Kombinations-IBC für feste Stoffe, die unter Druck eingefüllt oder entleert werden, oder für flüssige Stoffe müssen einer geeigneten Dichtheitsprüfung unterzogen werden. Diese Prüfung ist Teil des in Unterabschnitt 6.5.4.1 festgelegten Qualitätssicherungsprogramms, mit dem nachgewiesen wird, dass der IBC in der
    b) in Abständen von höchstens zweieinhalb Jahren.
    Für diese Prüfung muss der IBC mit dem ersten Bodenverschluss ausgerüstet sein. Das Innengefäss eines Kombinations-IBC darf ohne die äussere Umhüllung geprüft werden, vorausgesetzt, die Prüfergebnisse werden nicht beeinträchtigt.

 

Bei den TÜV geprüften Tankanlagen von Cemo mit ADR-Transportzulassung ist die UN-Nummer auf dem Behälter angebracht. Auf dem Typenschild ist zudem ersichtlich, wann die Anlage in Betrieb genommen wurde. Lassen Sie Ihre Tankanlage regelmässig prüfen, denn ohne die Prüfung erlischt die Zulassung und kann allenfalls erhebliche Folgekosten bei einer Kontrolle oder Unfall nach sich ziehen.


Dieseltank mit ADR Transportzulassung 460 Liter | Max Urech AG
Dieseltank mit ADR Transportzulassung 600 Liter | Max Urech AG
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