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Unverzichtbar: Auffangwannen

Unverzichtbar bei der Lagerung von gefährlichen Flüssigkeiten: Auffangwannen
30. Juli 2026 509 Ansicht(en)
Unverzichtbar: Auffangwannen

Auffangwannen für Gefahrstoffe: So erfüllen Sie die Schweizer Vorschriften

Auffangwannen spielen eine entscheidende Rolle beim Umgang mit gefährlichen Flüssigkeiten. Sie dienen dazu, potenziell gefährliche Chemikalien und Substanzen aufzufangen, die Gesundheit von Mensch und Tier zu schützen, eine Umweltverschmutzung zu verhindern sowie die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, welche Vorschriften in der Schweiz gelten und worauf es bei der Auswahl ankommt.

Die Lebensversicherung für Ihren Betrieb!

Klingt nach Formalität, ist aber der Unterschied zwischen kontrollierter Lagerung und Umweltschaden mit Bussgeld. Wassergefährdende Stoffe wie Öle, Reiniger oder Chemikalien müssen gemäss Gewässerschutzverordnung sicher gelagert werden. Unsere geprüften Auffangwannen und Gefahrstoffschränke schützen Boden, Betrieb und Budget.

Auffangwannen fangen Lecks, Tropfen oder Verschüttungen zuverlässig auf und verhindern, dass Substanzen in Boden, Grundwasser oder Oberflächengewässer gelangen. Sie reduzieren zudem das Unfallrisiko am Arbeitsplatz, da austretende Flüssigkeiten keine Rutschgefahr mehr darstellen, und in Sicherheitsschränken verhindern sie, dass sich Leckagen im ganzen Schrank verteilen. Ist ein Kanister oder Fass undicht, kann die ausgetretene Flüssigkeit in der Auffangwanne sicher und kontrolliert beseitigt werden.

Rechtliche Grundlage in der Schweiz

Gewässerschutzgesetz (GSchG) Art. 3 GSchG verpflichtet jedermann, alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Einwirkungen auf Gewässer zu vermeiden. Art. 6 und 22 GSchG regeln die Baupflichten und Betriebspflichten für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen. Bei einer Gewässerverschmutzung drohen gemäss Art. 70 GSchG eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.

Gewässerschutzverordnung (GSchV) Art. 22 ff. GSchV konkretisiert: Anlagen, in denen wassergefährdende Flüssigkeiten gelagert, abgefüllt oder verwendet werden, müssen so gebaut und betrieben werden, dass keine Stoffe ins Erdreich oder in Gewässer gelangen.

Bemessung des Auffangvolumens In der Schweiz gilt eine strengere Praxis als in manchen Nachbarländern: Das Rückhaltevolumen einer Auffangwanne muss so bemessen sein, dass sie im Havariefall mindestens den Inhalt der grössten gelagerten Einheit aufnehmen kann. Massgebend sind dabei die EKAS Richtlinien 1825 "Brennbare Flüssigkeiten" und 6501 "Säuren und Laugen".

Vollzug und Zuständigkeit Der Vollzug liegt bei den Kantonen, konkrete Auflagen können daher regional variieren. Für grössere Lagermengen über 450 Liter Gesamtvolumen besteht eine Meldepflicht und Bewilligungspflicht. In den Grundwasserschutzzonen S1 und S2 ist eine Lagerung nicht erlaubt, für S3 ist eine kantonale Bewilligung nötig. Der Standort muss oberhalb des höchsten Grundwasserspiegels liegen und sicher vor Hochwasser sein.

Lagerung im Freien Eine Lagerung ausserhalb des Gebäudes unterliegt besonderen Vorschriften: fester Bodenbelag, Einhaltung von Sicherheitsabständen, Überdachung sowie Schutz vor unbefugtem Zugriff.

Klassierung und Kennzeichnung Gefahrstoffe werden in der Schweiz nach dem Schweizer Chemikalienrecht (GHS/CLP) und den Transportvorschriften (ADR/RID) klassiert. Wassergefährdende Stoffe sind gemäss GHS/CLP mit den H Sätzen H400, H410, H411, H412 oder H413 gekennzeichnet.

Weiterführende Orientierung Der interkantonale Leitfaden "Lagerung gefährlicher Stoffe" gibt einen umfassenden Überblick über die zu beachtenden Vorschriften aus Gewässerschutz, Brandschutz, Explosionsschutz, Arbeitssicherheit, Chemikaliensicherheit und Störfallvorsorge.

Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Der genaue Vollzug kann je nach Kanton unterschiedlich gehandhabt werden. Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall beim kantonalen Amt für Umwelt.

Organisatorische Massnahmen im Betrieb

Neben der technischen Ausrüstung gehören auch organisatorische Massnahmen zu einer vorschriftsgemässen Lagerung:

  • Personal für Notfälle instruieren
  • Einen Gefahrgutbeauftragten bestimmen
  • Eine Lagerliste der Gefahrstoffe führen
  • Sich regelmässig über geltende Vorschriften zur Lagerung und zum Transport von Gefahrstoffen informieren

Welches Material passt zu meiner Anwendung?

Metall eignet sich für Öle und entzündbare Flüssigkeiten, PE Kunststoff für aggressive Chemikalien, GFK für vielseitige Anwendungen mit hoher Korrosionsbeständigkeit. Eine detaillierte Gegenüberstellung von Metall, Kunststoff und GFK inklusive Auswahlhilfe und passenden Produkten finden Sie auf unserer Auffangwannenseite.

Fazit

Die Verwendung von Auffangwannen bietet zahlreiche Vorteile: Schutz der Umwelt, Sicherheit am Arbeitsplatz und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Ihr Einsatz ist unerlässlich für eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Nutzung gefährlicher Flüssigkeiten.

Telefonische Beratung

Unser Innendienst hilft Ihnen gerne weiter unter 056 616 70 00.

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Hier geht es zu unserem Auffangwannen Sortiment (Auffangwannen in Metall, Kunststoff & GFK | Max Urech AG).

Gefahrgut sicher lagern mit Auffangwannen

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