Gebotszeichen / Verbotszeichen
Verbotsschild "Zutritt für Unbefugte verboten", Ø 200 mm, selbstklebende Sicherheitsfolie
- ISO 7010, wetterfest
- kratzfeste und UV-beständige Oberfläche
- langlebiges Material für dauerhaften Einsatz
| Menge | Rabatt | Preis/Stk |
|---|---|---|
| ab 2 Stk | 10% | CHF 5.99 |
| ab 3 Stk | 20% | CHF 5.33 |
| ab 4 Stk | 30% | CHF 4.66 |
| ab 5 Stk | 40% | CHF 4.00 |
Technische Details
| Durchmesser (mm) | 200 |
|---|---|
| Material | Kunststoff |
Artikelbeschreibung
Verbotsschild ZUTRITT FÜR UNBEFUGTE VERBOTEN, Ø 200 mm, selbstklebende Sicherheitsfolie
Das Verbotsschild „Zutritt für Unbefugte verboten“ kennzeichnet klar und deutlich Bereiche, die nur von befugtem Personal betreten werden dürfen. Es dient dem Schutz von Mitarbeitenden, Besuchern und Anlagen und verhindert Unfälle oder Sicherheitsrisiken in sensiblen Arbeitsbereichen wie Produktion, Labor oder Lager. Die selbstklebende Sicherheitsfolie lässt sich einfach und ohne Werkzeug auf glatten Oberflächen anbringen – ideal auf Beton-, Kunststoff-, Holz- oder Metallflächen. Dank der robusten Ausführung ist das Schild kratzfest, witterungsbeständig und langlebig, wodurch es sich sowohl für den Innen- als auch Aussenbereich eignet. Das Symbol entspricht der Norm DIN EN ISO 7010 und ist international verständlich – für maximale Sicherheit und klare Kommunikation.
Was sind die Vorteile des Verbotsschilds „Zutritt für Unbefugte verboten“?
- Klare Sicherheitskennzeichnung: Warnt deutlich vor unbefugtem Betreten von Gefahren- oder Arbeitsbereichen
- Normgerechtes Design: Entspricht der internationalen Norm DIN EN ISO 7010
- Selbstklebend und montagefreundlich: Einfache Anbringung auf unterschiedlichen Untergründen
- Wetter- und UV-beständig: Für dauerhaften Einsatz im Innen- und Aussenbereich
- Langlebiges Material: Robuste Kunststofffolie mit starker Haftung
Für welche Anwendungen eignet sich das Verbotsschild?
- Industrie- und Produktionsbetriebe
- Lager- und Logistikbereiche
- Baustellen, Werkstätten und technische Anlagen
- Chemische und medizinische Einrichtungen
- Eingangsbereiche mit Zugangsbeschränkung
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